Offenes Factoring - das transparente Standardverfahren im deutschen Mittelstand
Beim Offenen Factoring wird Ihr Kunde über den Forderungsverkauf informiert und zahlt direkt an den Factor. Wie das Verfahren abläuft, welche Voraussetzungen gelten und was es kostet – hier erfahren Sie alles Wesentliche.
- Debitoren werden über die Abtretung informiert
- Häufigste Factoring-Variante in Deutschland
- In der Regel günstiger als Stilles Factoring
- Geeignet für nahezu alle B2B-Unternehmen mit regelmäßigem Rechnungsvolumen
Was bedeutet Offenes Factoring?
Beim Offenen Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen an einen Factoringanbieter. Der wesentliche Unterschied zum Stillen Factoring: Der Debitor wird über die Abtretung informiert – üblicherweise durch einen Vermerk auf der Rechnung. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Kunde nicht mehr an das Unternehmen, sondern direkt an den Factor.
Diese Offenlegung ist im B2B-Bereich kein Nachteil, sondern gelebte Praxis. Die meisten gewerblichen Kunden kennen Factoring als etabliertes Finanzierungsinstrument und bewerten den Abtretungsvermerk neutral. Manche Unternehmen kommunizieren den Einsatz von Factoring sogar aktiv als Zeichen einer professionellen Finanzierungsstruktur.
Offenes Factoring kann sowohl als Echtes Factoring (mit Delkredere) als auch als Unechtes Factoring (ohne Ausfallschutz) ausgestaltet werden. In Kombination mit professionellem Debitorenmanagement durch den Factor spricht man von Full-Service Factoring. Die offene Variante bildet damit die Grundlage für die meisten Factoring-Modelle am deutschen Markt.
Abtretung, Auswahl und Rechnungsvermerk
Ein häufiges Missverständnis: Offenes Factoring bedeutet nicht, dass jeder Ihrer Kunden automatisch über Ihre gesamte Finanzierungsstruktur informiert wird. Die Abtretungsanzeige erfolgt nur auf den Rechnungen, die tatsächlich an den Factor verkauft werden. Beim Selektivfactoring können Sie sogar gezielt einzelne Debitoren oder Rechnungen auswählen. Der Vermerk selbst ist sachlich formuliert und enthält lediglich den Hinweis, dass die Forderung abgetreten wurde und die Zahlung an den Factor zu leisten ist.
Abtretungsverbote und Rechtslage
Ein rechtlicher Aspekt, der in der Praxis regelmäßig Fragen aufwirft: Abtretungsverbote in den AGB oder Verträgen Ihrer Kunden. Nach § 354a HGB sind solche Verbote bei beiderseitigen Handelsgeschäften in Deutschland unwirksam. Die Forderung kann trotz Verbot wirksam abgetreten werden. Es gibt Ausnahmen – etwa bei Verträgen mit Verbrauchern oder bestimmten öffentlichen Auftraggebern -, die im Einzelfall geprüft werden sollten.
So funktioniert es in der Praxis
Sie stellen Ihre Rechnung mit einem Abtretungsvermerk an Ihren Kunden. Der Factoringanbieter kauft die Forderung und zahlt Ihnen in der Regel 80-90 % des Rechnungsbetrags innerhalb von 24-48 Stunden aus. Ihr Kunde überweist den Rechnungsbetrag direkt an den Factor. Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Restbetrag abzüglich der Factoringgebühr.
Abtretungsvermerk und digitale Einreichung
Der Abtretungsvermerk ist ein kurzer, standardisierter Textbaustein. Der Factor stellt Vorlagen bereit, die sich in bestehende Rechnungslayouts integrieren lassen. Die meisten Anbieter stellen Online-Portale bereit, über die Sie Rechnungen digital einreichen, den Status Ihrer Forderungen verfolgen und Auszahlungen in Echtzeit einsehen.
Schnittstellen und Buchhaltung
Die Integration in gängige Buchhaltungssysteme wie DATEV, SAP oder Lexware ist bei vielen Anbietern über Schnittstellen möglich – im Idealfall genügt ein Klick, um eine Rechnung an den Factor zu übermitteln.
Für welche Unternehmen eignet sich Offenes Factoring?
Offenes Factoring ist die flexibelste Variante und eignet sich für ein breites Spektrum an Branchen und Unternehmensgrößen. Entscheidend ist, dass Ihre Kunden gewerbliche Abnehmer sind und Sie regelmäßig Rechnungen mit Zahlungszielen stellen. Auch Unternehmen mit gemischtem B2B- und B2C-Kundenstamm können Offenes Factoring nutzen, solange der gewerbliche Anteil am Forderungsvolumen überwiegt. Die Branche spielt eine untergeordnete Rolle – von Dienstleistern über Handwerksbetriebe bis zu Großhändlern nutzen Unternehmen aller Art diese Variante.
- Regelmäßige B2B-Rechnungsstellung vorhanden
- Zahlungsziele von 14-90 Tagen üblich
- Keine vertraglichen Abtretungsverbote mit Kunden
- Bereitschaft, Kunden über Factoring zu informieren
- Jahresumsatz ab ca. 100.000 €
- Abtretungsverbote in AGB oder Verträgen verankert
- Kundenbeziehungen, in denen absolute Diskretion entscheidend ist
- Überwiegend Bargeschäfte oder Vorkasse
- Sehr kurze Zahlungsziele unter 7 Tagen
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Offenes vs. Stilles Factoring im Vergleich
Der zentrale Unterschied liegt in der Kommunikation mit dem Debitor. Beim Offenen Factoring wird der Kunde informiert und zahlt direkt an den Factor. Beim Stillen Factoring bleibt der Forderungsverkauf verborgen – der Kunde zahlt weiterhin an das Unternehmen, das die Beträge intern an den Factor weiterleitet. Diese Unterscheidung wirkt sich direkt auf die Kosten aus: Da der Factor beim offenen Verfahren den Zahlungseingang kontrolliert, sinkt sein Risiko und damit die Gebühr. In der Praxis entscheiden sich die meisten Unternehmen für Offenes Factoring, sofern keine konkreten Gründe für das stille Verfahren vorliegen. Stilles Factoring ist die Ausnahme für besondere Situationen – Offenes Factoring ist der Standard.
| Kriterium | Offenes Factoring | Stilles Factoring |
|---|---|---|
| Debitor wird informiert | Ja - transparent | Nein |
| Kosten | Günstiger | Etwas höher |
| Abtretungsanzeige | Erforderlich | Entfällt |
| Zahlungsweg | Debitor zahlt an Factor | Debitor zahlt an Unternehmen |
| Diskretion | Keine | Vollständig |
FAQ: Häufige Fragen zum Offenen Factoring
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